5 Tipps, die Unternehmen im Jahr 2026 umsetzen sollten
2026 wird für viele Betreiber von Gewerbeimmobilien ein Jahr, in dem Energieeffizienz nicht nur Kostenthema ist, sondern stärker mit Pflichten, Nachweisen und Fristen zusammenhängt. Drei Regelwerke prägen dabei besonders viele Entscheidungen: das deutsche Energieeffizienzgesetz, die EU-Vorgaben zur Energieeffizienz und die neue EU-Gebäuderichtlinie (EPBD). Dieser Beitrag ist eine praxisorientierte Einordnung und keine Rechtsberatung.
Abkürzungen & Begriffe kurz erklärt
Photovoltaik (PV): Stromerzeugung aus Sonnenlicht über Solarzellen (Solarmodule) auf dem Dach oder an der Fassade.
EnEfG: Deutsches Energieeffizienzgesetz, das für bestimmte Unternehmen Pflichten je nach Energieverbrauch festlegt.
EED: EU Energy Efficiency Directive, die Anforderungen zur Energieeffizienz vorgibt und national umgesetzt wird.
EPBD: EU-Gebäuderichtlinie, die u. a. Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und zu Solarenergie regelt.
CSRD: EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (wer, wann und wie berichten muss, abhängig von Unternehmensgröße und Status).
Stop-the-Clock: EU-Änderung, die bestimmte Einführungsfristen im Nachhaltigkeitsreporting verschiebt.
Gesamtendenergieverbrauch: Energie, die am Standort tatsächlich genutzt wird (z. B. Strom, Gas, Wärme), relevant für EnEfG-Schwellen.
Energieakte Gebäude: Interne Dokumentation zu Gebäudezustand, Maßnahmen, Nachweisen und Wartung, die Audits und Reporting erleichtert.
Tipp 1: Prüfen Sie zuerst, ob Sie vom EnEfG betroffen sind
Das EnEfG knüpft an den durchschnittlichen jährlichen Gesamtendenergieverbrauch der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre an. In der Praxis sind zwei Schwellen besonders relevant:
> 7,5 GWh/Jahr: Pflicht zur Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems (z. B. ISO 50001 oder EMAS).
> 2,5 GWh/Jahr: Pflicht, Umsetzungspläne für wirtschaftliche Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.
Damit Sie nicht aus dem Bauch heraus handeln, lohnt sich ein schneller „Daten-Check“: Welche Standorte zählen mit, welche Energieträger sind erfasst, wer kann die Zahlen belastbar liefern. Für die konkrete Auslegung und Mindestanforderungen ist die BAFA-Orientierung hilfreich, z. B. im BAFA-Merkblatt zum EnEfG.
Tipp 2: Machen Sie Dach und Fassade zur „sicheren“ Effizienzmaßnahme
Viele Unternehmen investieren zuerst in Technik. Das ist sinnvoll, aber die Gebäudehülle entscheidet, ob Effekte stabil bleiben. Typische Energiefresser und Risikoquellen in Gewerbehallen sind Undichtigkeiten an Anschlüssen und Durchdringungen, gealterte Paneelfugen, Wärmebrücken an Details sowie beschädigte Beschichtungen mit Korrosionsbeginn.
Konsequent ist hier ein Dreiklang:
Dichtheit herstellen (Details statt nur Fläche).
Schwachstellen konstruktiv lösen (Anschlüsse, Übergänge, Durchdringungen).
Maßnahmen dokumentieren (Fotos, Positionen, Datum, Umfang, verwendetes System).
Van Heemskerk arbeitet genau an diesen Punkten der Gebäudehülle, oft als Kombination aus Inspektion, Instandsetzung und planbarer Wartung. Ein Beispiel ist die Wartung von Metalldächern und Fassaden: Ziel ist, typische Leckage- und Korrosionsstellen früh zu erkennen, Reparaturen sauber auszuführen und Folgeschäden sowie Stillstände zu vermeiden.
Tipp 3: Legen Sie eine „Energieakte Gebäude“ an, bevor Auditoren, Banken oder Kunden danach fragen
2026 wird in vielen Unternehmen das Jahr, in dem Nachweise wichtiger werden als Absichtserklärungen. Eine schlanke Energieakte spart enorm Zeit und reduziert Reibung an Schnittstellen (Facility, Produktion, Einkauf, Dienstleister).
Bewährt hat sich diese Struktur:
Baujahr, Dach- und Fassadentyp, letzte Sanierung
Bekannte Schwachstellen (mit Fotos und Lageplan)
Wartungs- und Reparaturprotokolle
Umgesetzte Maßnahmen (Datum, Umfang, Nachweise, Rechnungen)
Nächste Prüftermine und Verantwortlichkeiten
So können Sie Maßnahmen aus Audits oder Managementsystemen schneller in Projekte überführen und belastbar belegen.
Tipp 4: Solar in 2026 richtig einordnen
Ein häufiges Missverständnis lautet: „Ab 2026 muss jedes Dach PV haben.“ So pauschal ist das nicht. Die neue EPBD regelt „Solarenergie in Gebäuden“ stufenweise und mit klaren Bedingungen. In Artikel 10 ist u. a. festgelegt, dass bis 31. Dezember 2026 auf allen neuen öffentlichen und neuen Nichtwohngebäuden mit mehr als 250 m² Nutzfläche geeignete Solarinstallationen umzusetzen sind, wenn technisch geeignet sowie wirtschaftlich und funktional machbar. Das steht im Wortlaut in der EPBD Richtlinie (EU) 2024/1275 auf EUR-Lex.
Praxis-Fazit für Betreiber: Selbst wenn die PV-Installation nicht Ihr nächster Schritt ist, lohnt sich bei Dachsanierungen „solar-ready“ zu denken: tragfähige und dichte Dachhaut, klare Wartungszonen, durchdachte Kabelwege und saubere Detailausbildung. Das verhindert teure Nacharbeiten, wenn die Kriterien auf nationaler Ebene konkretisiert sind.
Tipp 5: Nachhaltigkeitsreporting realistisch steuern
Bei CSRD/CS3D gab es zuletzt relevante Änderungen und Vereinfachungsdebatten. Die reine Zeitverschiebung („Stop-the-Clock“) ist als EU-Rechtsakt beschlossen. Parallel dazu wurde am 9. Dezember 2025 politisch eine Vereinfachung von Reporting- und Due-Diligence-Anforderungen vereinbart (provisorische Einigung, weitere Schritte folgen). Für Gewerbeimmobilien heißt das pragmatisch: Auch wenn Pflichten später starten oder enger gefasst werden, fragen Kunden, Banken und Versicherer häufig trotzdem Energiedaten und Sanierungsnachweise ab. Ihre Energieakte (Tipp 3) ist dafür der schnellste Hebel.