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Die wichtigsten gesetzlichen Vorgaben bei der Gebäudefassaden-Sanierung in Deutschland

Rechtssicherheit bei jeder Sanierung

Bei der Sanierung einer Gebäudefassade geht es nicht nur um Ästhetik und Werterhalt – auch rechtliche Anforderungen spielen eine zentrale Rolle. In Deutschland gelten klare Vorschriften, die Bauherren, Eigentümer und Ausführende beachten müssen. Wer diese Normen kennt und befolgt, vermeidet Verzögerungen, Bußgelder und unnötige Kosten.

Welche Gesetze gelten bei einer Fassadensanierung?

Je nach Gebäudeart, Standort und Umfang der Sanierung greifen verschiedene gesetzliche Regelungen. Besonders relevant sind:

1. Bauordnung der Länder (LBO)

Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften zur Bauausführung. Bei einer Fassadensanierung ist insbesondere zu prüfen:

  • ob die Arbeiten genehmigungspflichtig sind,

  • ob Veränderungen das Erscheinungsbild oder die Statik des Gebäudes betreffen,

  • und ob die Brandschutzanforderungen erfüllt bleiben.

Tipp: Kleinere Instandhaltungsarbeiten sind meist genehmigungsfrei – strukturelle Änderungen oder der Austausch von Fassadenelementen dagegen oft nicht.

2. Energieeinsparrecht und Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt energetische Mindeststandards vor, wenn eine Fassade erneuert oder gedämmt wird.
Zu beachten:

  • Mindest-Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) bei neuen Dämmschichten

  • Verpflichtung zur energetischen Erneuerung bei größeren Sanierungen

  • Nachweis über Energieberater oder Fachbetrieb

Van Heemskerk Deutschland unterstützt Sie bei der energetisch effizienten Ausführung – mit Materialien, die alle aktuellen Normen erfüllen.

3. Denkmalschutzgesetz

Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich. In diesen Fällen müssen Material, Farbe und Oberflächenoptik historisch abgestimmt bleiben.
Hier gilt: Frühzeitig Kontakt zur Denkmalschutzbehörde aufnehmen, um den Ablauf nicht zu verzögern.

4. Arbeits- und Sicherheitsvorschriften

Auch für die Ausführung der Sanierung gelten klare Regeln:

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

  • Baustellenverordnung (BaustellV)

Van Heemskerk arbeitet ausschließlich mit geschultem Fachpersonal und geprüften Sicherungssystemen – für einen sicheren und normgerechten Ablauf.

Genehmigungspflicht: Wann muss ein Antrag gestellt werden?

Eine Genehmigung ist in der Regel erforderlich, wenn:

  • tragende Bauteile verändert werden,

  • neue Fassadenelemente installiert werden (z. B. Metallpaneele, Verkleidungen),

  • das Erscheinungsbild des Gebäudes maßgeblich verändert wird.

Nicht genehmigungspflichtig sind in der Regel:

  • reine Reinigungsarbeiten,

  • kleinere Instandsetzungen,

  • das Erneuern von Dichtungen oder Anstrichen ohne Materialänderung.

Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die zuständige Bauaufsichtsbehörde oder den örtlichen Energieberater zu konsultieren.

Nachhaltigkeit und Umweltauflagen

Zunehmend rücken ökologische Aspekte in den Vordergrund. Unternehmen, die umweltfreundliche Reinigungs- und Beschichtungsverfahren nutzen, erfüllen nicht nur gesetzliche Standards, sondern verbessern auch ihr Nachhaltigkeitsprofil.
Van Heemskerk setzt auf ressourcenschonende Materialien und energieeffiziente Methoden – konform mit den Anforderungen des GEG und der EU-Umweltrichtlinien.

Fazit

Gesetzliche Vorgaben bei der Fassadensanierung sind komplex – aber beherrschbar. Wer sich frühzeitig informiert und mit erfahrenen Fachbetrieben zusammenarbeitet, profitiert von Sicherheit, Effizienz und langfristiger Qualität.

Van Heemskerk Deutschland begleitet Sie von der Planung bis zur fachgerechten Ausführung – rechtssicher, nachhaltig und technisch auf dem neuesten Stand.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung zu Ihrem Sanierungsprojekt.

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